Im Landkreis Rottweil kann man auf den Buslinien 330 (Balingen-Rosenfeld-Oberndorf am Neckar) und 7440 (Balingen-Schömberg-Rottweil) mit allen naldo-Fahrscheinen inklusive der naldo-Mitnahme- und Freizeitregelungen unterwegs sein.
Bei Fahrten innerhalb bzw. zwischen den grünen naldo-Waben im Landkreis Rottweil sowie zwischen Rottweil und Oberndorf mit der Gäubahn gilt jedoch der MOVE-Tarif (Verkehrsverbund Schwarzwald-Baar-Heuberg).
Zusätzlich werden in den naldo-Waben des Landkreises Rottweil* naldo-Zeitkarten (Monatskarten, Semestertickets und naldo-Abos) auf allen regionalen Buslinien, im Zug zwischen Bahnhof Trossingen und Rottweil sowie Rottweil-Neufra und Rottweil sowie in den Stadtverkehren Rottweil und Oberndorf anerkannt. Auch Studierende können mit ihrem Studierendenausweis zu bestimmten Zeiten unterwegs sein. Die Freizeitregelung der naldo-Schülermonatskarte gilt in diesem Bereich erst ab 14 Uhr. Die Freizeitregelung der Eltern-Spar-Karte sowie Mitnahmeregelungen gelten hier nicht.
*Die naldo-Waben Rottweil beinhalten:
In der Wabe 622 die Stadt Oberndorf am Neckar einschließlich aller Stadtteile, die Gemeinde Fluorn-Winzeln und die Gemeinde Epfendorf ohne die Teilorte Talhausen, Trichtingen und Harthausen.
In der Wabe 619 die Gemeinde Wellendingen sowie den Stadtteil Rottweil-Neukirch.
In der Wabe 620 die Stadt Rottweil ohne die Stadtteile Hochwald und Neukirch, die Gemeinden Deißlingen (einschl. Trossingen Bahnhof), Dietingen (ohne Teilorte), Villingendorf, Zimmern o.R. und Frittlingen.