Unteramt (Wiedereinstiegsregelung)

Im Unteramt gilt die Wiedereinstiegsregelung des Reutlinger Stadtverkehrs.

Diese Einzelfahrscheine können bei Fahrten mit der RSV und auf der Linie 121 zwischen Haltestellen innerhalb der Gemarkung der Gemeinden Pliezhausen, Walddorfhäslach und - ausschließlich auf der Buslinie 105 - Mittelstadt sowie den direkten Verbindungen dazwischen genutzt werden.

Teilnetzplan Reutlingen [pdf]

Preisstufe24 (Stadttarif)
Einzelfahrschein Erwachsener2,70
Einzelfahrschein Kind1,70
Einzel-Spar-Schein2,30
Preise in Euro. Gültig ab 01.10.2023