Gruppen

  • Größere Gruppen reisen mit der entsprechenden Anzahl von Tagestickets Gruppe (ein Tagesticket Gruppe = fünf Personen, ab sechs Jahren).
  • Es besteht eine Anmeldepflicht für Gruppenfahrten, da Gruppen grundsätzlich nur im Rahmen vorhandener Kapazitäten von den Verkehrsunternehmen mitgenommen werden können. Bei der Anmeldung haben die Verkehrsunternehmen die Möglichkeit (z. B. wenn mehrere Gruppen mit demselben Bus/Zug fahren wollen), die Gruppenfahrt abzulehnen bzw. auf eine andere Fahrtzeit zu verlegen. Fahrtwünsche sind möglichst frühzeitig bei den Verkehrsunternehmen anzumelden.
  • Bei Fahrten mit dem Bus müssen Gruppen ab 11 Personen und bei Fahrten mit dem Zug ab 37 Personen mindestens sieben Tage vorher bei den befördernden Verkehrsunternehmen angemeldet werden.
  • Sind in den Fahrzeugen genügend Plätze für die Gruppe verfügbar, kann das Verkehrsunternehmen auch einer Beförderung vor 8.30 Uhr zustimmen. In diesem Fall gilt das Tagesticket Gruppe vor 8.30 Uhr, die schriftliche Bestätigung muss bei der Fahrt mitgeführt werden.
  • Für Kindergartengruppen gelten gesonderte Regelungen: Sie können ein Tagesticket Gruppe für bis zu 25 Personen, davon maximal fünf Begleitpersonen, nutzen.

Anmeldung Gruppenfahrt

  • Mit dem Online-Gruppen-Formular. Eine Bestätigung/Absage vom jeweiligen Verkehrsunternehmen wird zurückgemailt.
  • Per Telefon, Fax oder E-Mail beim jeweiligen Verkehrsunternehmen. Bei Anmeldungen per Fax oder E-Mail wird eine Bestätigung zurückgefaxt/zurückgemailt.
  • Verbundübergreifende Fahrten können über folgende Tools angemeldet werden: Gruppenanmeldung RAB (verbundübergreifend Bus, z. B. FMO) und Gruppenanmeldung bwtarif (verbundübergreifende Züge).
  • Speziell bei Fahrten mit der Deutschen Bahn kann die Anmeldung ausschließlich persönlich (zusammen mit dem Kauf der Fahrkarten) an einer DB-Verkaufsstelle (DB-Reisezentren, DB-Agenturen, DB-Reisebüros) oder über das Online-Gruppen-Formular erfolgen.

Übersicht/Formulare

Weitere Informationen

•    Fahrradmitnahme

Generell gilt, dass Gruppen mit sechs oder mehr Fahrrädern bei den Verkehrsunternehmen angemeldet werden müssen.