Anschlussfahrschein
- Zusätzlicher Fahrschein, wenn Zeitkarten-Inhaber den Gültigkeitsbereich ihrer Karte verlassen
- Gültig für eine Person
- Ist ab Kauf entwertet
- Preis entspricht dem Einzelfahrschein Kind der entsprechenden Preisstufe
- Umstiege und Fahrtunterbrechungen sind erlaubt, Rückfahrten nicht
- Bei Nutzung der Mitnahmeregelung muss jede Person einen Anschlussfahrschein lösen
- Die Geltungsdauer richtet sich nach der Gesamtzahl der Waben von Zeitkarte und Anschlussfahrschein (2 Waben = 3 Stunden, 3 Waben = 4 Stunden usw.). Bei Stadttarif-Zeitkarten richtet sich die Geltungsdauer nach der Wabenzahl des Anschlussfahrscheins.
- Die Anzahl der Waben beim Anschlussfahrschein und die Anzahl der Waben bei der Waben-Zeitkarte kann maximal fünf Waben betragen = Netzkarte. Für die Fahrpreisermittlung wird der tatsächliche Fahrweg zu Grunde gelegt.
- Inhaber von Stadttarif-Zeitkarten müssen die Wabe, in der ihr Stadttarif liegt, dazu kaufen
Waben / Preisstufe | Preis |
---|---|
1 | 2,30 |
2 | 3,30 |
3 | 5,00 |
4 | 6,60 |
5 und mehr (Netz) | 8,20 |
Preise in Euro. Gültig ab 01.10.2024 |