Anmeldeverkehre

Anmeldeverkehre im Landkreis Tübingen

  • Mit den Anmeldeverkehren (auch AST = Anrufsammeltaxi genannt) wird der reguläre Linienverkehr in Schwachlastzeiten ergänzt, so dass im gesamten Landkreis Tübingen auch abends und an Wochenenden ein gutes ÖPNV-Angebot besteht. Alle Anmeldefahrten sind im Fahrplan durch ein „R“ in der Hinweiszeile markiert. Sie werden nur bei Bedarf, also wenn Anmeldungen vorliegen, gefahren.
  • Im Anmeldeverkehr werden grundsätzlich PKW eingesetzt. Die tatsächliche Fahrtroute wird nach dem jeweiligen Bedarf für jede einzelne Fahrt festgelegt und kann sich von Fahrt zu Fahrt unterscheiden. Daher können die im Fahrplan angegebenen Zeiten von den tatsächlichen Zeiten abweichen.
  • Ebenso kann die im Fahrplan angegebene Route von der tatsächlichen Fahrtroute abweichen. Um die einzelnen Fahrten organisieren zu können, wird ein zeitlicher Vorlauf benötigt, so dass bestimmte Mindest-Anmeldefristen bestehen. Die Telefonnummer für die Anmeldung, die Mindest-Anmeldefrist sowie Hinweise zum Tarif entnehmen Sie bitte der jeweiligen Anmerkung im Fahrplan.

Bitte beachten Sie weiterhin:

  • Falls Sie eine Zubringerfahrt zum Zug benötigen, d.h. wenn Sie in Rottenburg, Mössingen, Ergenzingen oder Bondorf auf den Zug umsteigen, geben Sie dies bitte bei der Anmeldung an. Bestimmte Fahrten müssen dann anders disponiert werden.
  • Die Vorbestellung mehrerer Fahrten ist für eine Woche möglich, wenn sie ununterbrochen in der gleichen Fahrplanlage benötigt werden.
  • Bitte geben Sie bei Fahrtanmeldung an, falls Kinder unter drei Jahren oder mehr als zwei Kinder unter 12 Jahren befördert werden sollen. Das Fahrpersonal stellt in diesem Fall geeignete Kindersitze bereit. Ohne Kindersitze können Kinder aus Sicherheitsgründen nicht befördert werden.
  • Die Mitnahme von Gepäck ist nur möglich, wenn dieses im Kofferraum eines PKW untergebracht werden kann.
  • Die Mitnahme von Fahrrädern ist nicht möglich.

Anregungen, Kritik oder Beschwerden zum Anmeldeverkehr können Sie an das Landratsamt Tübingen per E-Mail an oepnv@remove-this.kreis-tuebingen.de mitteilen.

Anmeldefahrten Stadt Tübingen

Für die Anmeldefahrten in der Stadt Tübingen (Nacht-SAM) ist der Stadtverkehr Tübingen zuständig. Weitere Informationen finden Sie im Internet unter www.swtue > Anmeldeverkehre.

Anmeldeverkehre im Landkreis Reutlingen

  • Mit den Anmeldeverkehren wird der reguläre Linienverkehr in Zeiten schwacher Nachfrage ergänzt, so dass im Landkreis Reutlingen auch abends und am Wochenende ein gutes ÖPNV-Angebot besteht. Alle Anmeldefahrten sind im Fahrplan durch ein „R“ (sowie einem beliebigen Zusatz, z.B. Ri) in der Hinweiszeile markiert. Sie werden nur bei Bedarf, also wenn Anmeldungen vorliegen, gefahren.
  • Im Anmeldeverkehr werden grundsätzlich PKW eingesetzt. Dies hat Einschränkungen bei der Beförderungskapazität zur Folge (siehe auch die nachstehenden Hinweise). Um die einzelnen Fahrten organisieren zu können, wird ein zeitlicher Vorlauf benötigt. Deshalb müssen bestimmte Anmeldefristen beachtet werden. Die Telefonnummer für die Anmeldung sowie die jeweilige Anmeldefrist entnehmen Sie bitte der jeweiligen Anmerkung im Fahrplan.
  • Im Anmeldeverkehr des Landkreises Reutlingen gilt der naldo-Tarif. Einzelfahrscheine und Tagestickets werden mittels Ersatzfahrscheinen verkauft, auch über die Fahrtstrecke des Verkehrsunternehmens hinaus. naldo-Zeitkarten werden anerkannt.

Bitte beachten Sie weiterhin:

  • Bitte geben Sie bei Fahrtanmeldung an, falls Kinder unter drei Jahren oder mehr als zwei Kinder unter 12 Jahren befördert werden sollen. Das Fahrpersonal stellt in diesem Fall geeignete Kindersitze bereit. Ohne Kindersitze können Kinder aus Sicherheitsgründen nicht befördert werden.
  • Die Mitnahme von Gepäck ist nur möglich, wenn dieses im Kofferraum eines PKW untergebracht werden kann.
  • Die Mitnahme von Fahrrädern ist nicht möglich.
  • Die Vorbestellung mehrerer Fahrten ist für eine Woche möglich, wenn sie ununterbrochen in der gleichen Fahrplanlage benötigt werden.

Bei weiteren Fragen zu den Anmeldeverkehren im Landkreis Reutlingen steht Ihnen das Landratsamt Reutlingen Telefon: 07121/480-3335 zur Verfügung. Die Telefonnummer für die Anmeldung der Fahrten ist im jeweiligen Fahrplan aufgeführt.

Anmeldeverkehre im Zollernalbkreis

1. RufBUS Zollernalb

  • Mit dem RufBUS Zollernalb wird der reguläre Linienverkehr am Freitagabend und samstags ergänzt, so dass damit im Zollernalbkreis ein noch breiteres ÖPNV-Angebot besteht.
  • Beim RufBUS Zollernalb werden reguläre Busse und Kleinbusse eingesetzt. Die tatsächliche Fahrtroute wird nach den jeweiligen Bestellungen für jede einzelne Fahrt festgelegt und kann sich von Fahrt zu Fahrt vom bekanntgegebenen Fahrplan unterscheiden. Um die einzelnen Fahrten organisieren zu können, wird für die Bestellung/ Anmeldung ein zeitlicher Vorlauf von einer Stunde benötigt.
  • Der überwiegende Teil des RufBUS Zollernalb ist in die jeweiligen Linien integriert. Darüber hinaus bestehen noch folgende, separate RufBUS-Linien:
    • Albstadt: A1 und A4
    • Balingen: B3, B6 und B 7
       
  • Was beim RufBUS Zollernalb zu beachten ist:
    • Bis spätestens eine Stunde vor Beginn der gewünschten Fahrt ist der Bus unter Telefon 0 74 71/93 50 50 oder per App "RufBUS ZAK" zu bestellen.
    • Zu der dort bestätigten Abfahrtszeit wird der Bus an die gewünschte Haltestelle kommen.
    • Für die Mitfahrt gelten die regulären naldo-Tarife ohne jegliche Zuschläge. Schüler mit der Schülermonatskarte können das Rufbus-Angebot sogar kostenlos nutzen.

Weitere Infos zum RufBUS Zollernalb gibt es auch unter www.rufbus-zollernalb.de.

2. Nachtschwärmer

  • Neben den RufBUS-Fahrten verkehren freitags und samstags auf bestimmten Linien Spätbusse, für die keine Anmeldung erforderlich ist ("Nachtschwärmer").
  • Mit Ausnahme der Linie N2 (Hechingen - Burladingen) sind diese Busse regulärer Bestandteil der jeweiligen Linie, um einen leichten Überblick über das gesamte Fahrplanangebot zu bieten.