BahnCards & Citytickets

BahnCard 25 und BahnCard 50

  • Für Fahrten innerhalb des naldo werden die BahnCard 25 und BahnCard 50 nicht anerkannt.
  • Ob sie bei verbundübergreifenden Fahrten auf Buslinien der Bahntöchter (z.B. RAB, SBG, RVS und RBS) gelten, ist direkt beim jeweiligen Unternehmen zu erfragen.

BahnCard 100

  • Die BahnCard 100 gilt auf sämtlichen Bahnstrecken im naldo. Zudem dürfen alle Verbund-Verkehrsmittel zu beliebig häufigen Fahrten im Gebiet der Stadt Reutlingen (= Gemarkung Stadt Reutlingen einschl. aller Teilorte und des Industriegebietes Mark West) sowie im Gebiet des Stadttarifs Tübingen (Preisstufe 11) genutzt werden.
  • Auf allen anderen Buslinien innerhalb des naldo gilt die BahnCard 100 nicht. Ob sie bei verbundübergreifenden Fahrten auf Buslinien der Bahntöchter (z.B. RAB, SBG, RVS und RBS) gilt, ist direkt beim jeweiligen Unternehmen zu erfragen.
  • Mit der BahnCard 100 ist keine Kombination mit Anschlussfahrscheinen von naldo möglich, zudem finden Mitnahmeregelungen der Deutschen Bahn in den Gebieten der Stadt Reutlingen und des Stadttarifs Tübingen keine Anwendung.

Cityticket Reutlingen

  • In Reutlingen gilt das Cityticket der Deutschen Bahn für Super Sparpreis (kostenlos), Sparpreis und Flexpreis (kostenpflichtig). Dies bedeutet, dass Fernverkehrsfahrkarten der Deutschen Bahn, welche als Startbahnhof den Aufdruck "Reutlingen Hbf. + City" haben, zur Nutzung sämtlicher Busse im Stadtgebiet Reutlingen für die einfache Fahrt zum Reutlinger Hauptbahnhof berechtigen. Wenn dagegen das Fahrtziel mit dem Aufdruck "Reutlingen Hbf. + City" versehen ist, dürfen sämtliche Busse im Stadtgebiet Reutlingen für die Weiterfahrt (einfache Fahrt) bis zum (End-)Ziel genutzt werden.
  • Das Stadtgebiet Reutlingen umfasst: Reutlingen und alle Teilorte (Altenburg, Betzingen, Bronnweiler, Degerschlacht, Gönningen, Mittelstadt, Oferdingen, Ohmenhausen, Reicheneck, Rommelsbach, Sickenhausen und Sondelfingen) sowie die Industriegebiete Mahden und Mark West. Es umfasst jedoch NICHT: Eningen, Pfullingen, Pliezhausen (einschl. Teilorte), Walddorfhäslach und Wannweil. Übersichtsplan [pdf]
  • Diese Regelungen gelten entsprechend auch für folgende Aufdrucke bei Fernverkehrskarten der Deutschen Bahn: "Reutlingen-Betzingen + City", "Reutlingen-Sondelfingen + City" und "Reutlingen West + City".

Cityticket Tübingen

  • In Tübingen gilt das Cityticket der Deutschen Bahn für Super Sparpreis (kostenlos), Sparpreis und Flexpreis (kostenpflichtig). Dies bedeutet, dass Fernverkehrsfahrkarten der Deutschen Bahn, welche als Startbahnhof den Aufdruck "Tübingen Hbf + City" haben, zur Nutzung sämtlicher Busse im Stadtgebiet Tübingen für die einfache Fahrt zum Tübinger Hauptbahnhof berechtigen. Wenn dagegen das Fahrtziel mit dem Aufdruck "Tübingen Hbf. + City" versehen ist, dürfen sämtliche Busse im Stadtgebiet Tübingen für die Weiterfahrt (einfache Fahrt) bis zum (End-)Ziel genutzt werden.
  • Das Stadtgebiet Tübingen umfasst: Tübingen und alle Teilorte (Bebenhausen, Bühl, Derendingen, Hagelloch, Hirschau, Kilchberg, Lustnau, Pfrondorf, Unterjesingen und Weilheim). Es umfasst jedoch NICHT: Kirchentellinsfurt (einschl. Teilorte), Kusterdingen, Pfäffingen sowie die Industriegebiete Mahden und Mark West. Übersichtsplan [pdf].
  • Diese Regelungen gelten entsprechend auch für folgende Aufdrucke bei Fernverkehrskarten der Deutschen Bahn: "Tübingen-Derendingen + City", "Tübingen-Lustnau + City", "Tübingen-West + City", "Unterjesingen Mitte + City" und "Unterjesingen Sandäcker + City".