naldo-Kunden werden für kurzfristige Sperrungen Stuttgarter Knoten nun entschädigt

naldo nimmt im Oktober Erstattung im Auftrag der Deutschen Bahn vor

Für die kurzfristig angekündigten Bauarbeiten für den „Digitalen Knoten Stuttgart“, die im Bereich Waiblingen/Bad Cannstatt von Mai bis Juli kurzfristige Sperrungen zur Folge hatten, nimmt nun der Verkehrsverbund naldo im Auftrag der Deutschen Bahn die Entschädigung der naldo-Abokunden vor.

Wer bekommt eine Entschädigung?
Die Entschädigung gilt für alle naldo-Abokunden, die zum Stichtag 12. April 2023 InhaberInnen eines der folgenden Tickets waren:
• InhaberInnen von naldo-Abos
• InhaberInnen von naldo-JugendticketsBW (online-Abos, Online-Kauf und Barverkauf)
• InhaberInnen von naldo-Semestertickets (online-Kauf und Barverkauf)

Wie hoch ist die Entschädigung?
Die Deutsche Bahn entschädigt die von den kurzfristig angekündigten Sperrungen betroffenen naldo-Abokunden in Höhe eines Monatspreises für das Deutschlandticket, also 49 Euro. Betroffene JugendticketBW- und Semesterticket-Kunden bekommen 31 Euro zurück.

Wie läuft die Entschädigung ab?
Die jeweiligen Abocenter schreiben in den nächsten Tagen die registrierten Abokunden direkt per Brief bzw. per E-Mail an, um sie über die Entschädigung zu informieren. Die Ausbezahlung erfolgt automatisiert Ende Oktober. Dieser Prozess läuft automatisch ab, die Kunden müssen sich dafür nicht an ihr Abocenter oder den Verkehrsverbund wenden.

Kunden mit im Barverkauf erworbenen naldo-JugendticketsBW und naldo-Semestertickets müssen die Entschädigung beantragen. Dies ist seit 1. August 2023 in allen DB-Reisezentren und DB-Agenturen im Verbundgebiet möglich. Hierfür müssen folgende Voraussetzungen zutreffen:

  1. Das naldo-JugendticketBW bzw. naldo-Semesterticket wurde spätestens am 12. April 2023 gekauft.
  2. Der/die Studierende war zum Stichtag an der Universität Tübingen, an der Hochschule Rottenburg oder an der Hochschule Reutlingen eingeschrieben.
  3. Anhand des Wohnorts kann eine Fahrtstrecke auf der Neckar-Alb-Bahn (KBS 760) bzw. auf Zulaufstrecken nachgewiesen werden. Z.B. Hochschule Tübingen – Wohnort Reutlingen und umgekehrt, z.B. Hochschule Reutlingen – Wohnort Rottenburg usw.
  4. Folgende Nachweise sind bei der Erstattung vorzulegen: naldo-Ticket im Original, Studierendenausweis und Personalausweis.
  5. Der Entschädigungsbetrag beträgt 31,00 Euro, es erfolgt eine Barauszahlung.

Alle Informationen dazu finden Sie auch auf www.naldo.de/sperrungen-stuttgarter-knoten