Fahrplanwechsel für Bus und Bahn am 10. Dezember 2023
naldo-App beauskunftet schon jetzt die neuen Fahrpläne – Elektronische Fahrplanauskunft EFA grafisch und in der Benutzerführung modernisiert
Am 10. Dezember findet für sämtliche Bus- und Zugstrecken im naldo der alljährliche Fahrplanwechsel statt. Schon jetzt beauskunftet die naldo-App, kostenlos für Smartphones (iOS und Android), die neuen Fahrpläne. Auch die Elektronische Fahrplanauskunft EFA auf efa.naldo.de rechnet schon jetzt Fahrplanauskünfte mit Datum ab dem 10. Dezember. Die EFA wird, rechtzeitig zum Fahrplanwechsel, grafisch und in der Benutzerführung komplett überarbeitet. Wer sich die Fahrpläne einzelner Bus- und Zuglinien im Detail anschauen möchte, kann dies über die Funktion „Minifahrplan“ tun. Diese Funktion wird vsl. Ende nächster Woche zur Verfügung stehen.
Mit dem diesjährigen Fahrplanwechsel wird die Auflage an gedruckten naldo-Minifahrplänen reduziert. Die letzten Jahre haben gezeigt, dass die Nachfrage zurückgeht, da sich die Kundinnen und Kunden im naldo zunehmend digital – über naldo-App und Elektronische Fahrplanauskunft – informieren. Von den rd. 220 Zug- und Buslinien stehen weiterhin rd. 60 Linien als Minifahrplan in gedruckter Form kostenlos zur Verfügung. Sie sind wie üblich bei den Verkehrsunternehmen, den Landratsämtern und bei den Städten oder Gemeinden erhältlich. Ein Teil der Minifahrpläne wird jedoch mit Zeitverzug produziert, so dass diese leider erst Ende Dezember bzw. Mitte Januar zur Verfügung stehen. Eine Übersicht findet sich auf www.naldo.de.
Für Kundinnen und Kunden, die die digitalen Wege nicht nutzen können, gibt es eine Postkarte, mit der die gewünschten Fahrpläne „auf Anforderung“ bei der Verbund-GmbH bestellt werden können. Diese werden von naldo gedruckt und an die Fahrgäste versendet.
Die neuen Fahrpläne treten am Sonntag, 10. Dezember 2023 in Kraft.
Zwar ist der Verkehrsverbund naldo Herausgeber der elektronischen Fahrplanmedien und der Minifahrpläne, doch inhaltlich verantwortlich für Änderungen im Fahrplanangebot sind:
- bei Zuglinien die Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg, die die Schienenleistungen des ÖPNV bestellt, sowie die betroffenen Schienenverkehrsunternehmen.
- bei Buslinien die betroffenen Verkehrsunternehmen ggfs. die zuständigen Landratsämter.
naldo-Kunden, die nähere Auskünfte über die Fahrplanänderungen wünschen, müssen sich daher an die genannten Stellen wenden.