Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Verkehrsverbund Neckar-Alb-Donau GmbH arbeitet daran, ihre Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.naldo.de und nicht für verlinkte Dienste.
1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Webseite ist mit § 10 Absatz 1 L-BGG teilweise vereinbar. Diese Einschätzung basiert auf einer BITV-Selbstbewertung über https://www.bitvtest.de/ vom 8. Juni 2022. Die Unvereinbarkeiten und Ausnahmen sind nachstehend aufgeführt.
2. Nicht barrierefreie Inhalte
Die aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
a) Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG
- Die Webseite ist nicht vollumfänglich per Maus bedienbar.
- Nicht alle Dokumente sind UA-konform.
Wir arbeiten an den notwendigen Schritten, die Informationen unserer Webseite in Bezug auf die digitale Barrierefreiheit fortlaufend weiter zu verbessern.
b) Unverhältnismäßige Belastung
- Die Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache sind seit 31.08.2023 veröffentlicht.
- Eine Vorlesefunktion wird nicht angeboten.
3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde erstmalig am 29.09.2021 erstellt.
Die Aussagen in der Erklärung bezüglich der Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsanforderungen beruhen auf einer tatsächlichen Bewertung der Vereinbarkeit der Webseite mit den Barrierefreiheitsanforderungen durch eine durchgeführte Selbstbewertung.
4. Rückmeldung und Kontaktangaben
verkehrsverbund@ (E-Mail an die Verbundgeschäftsstelle) naldo.de
Anne Lohmüller
Verkehrsverbund naldo
Schlossplatz 1
72379 Hechingen
Telefon 07471/930196-13
anne.lohmueller@ naldo.de
5. Durchsetzungsverfahren
Um zu gewährleisten, dass diese Webseite den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an den Verkehrsverbund naldo wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.
Falls der Verkehrsverbund naldo nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an den kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.
Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:
Landes-Behindertenbeauftragte Stephanie Aeffner
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten:
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 279 3360
E-Mail: Poststelle@ bfbmb.bwl.de
Die Kontaktdaten des für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.